Vorsicht bei den sog. Minijobs
Die wöchentliche Arbeitszeit darf 12 Stunden nicht übersteigen.
Auf den Mindestlohn ist ebenfalls zu achten.
Bei Überschreiten der Wochenarbeitszeit wird ein normaler Lohn bzw. Gehalt
mit sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen
angenommen. Es handelt sich dann nicht mehr um einen Aushilfslohnjob.
Es wird angeraten neue Verhandlungen und neue Verträge mit dem Personal
abzuschließen, wenn dies bei Ihnen zutreffen sollte.
(06.02.2014)