Besondere Steuerinfos


Vorsicht bei den sog. Minijobs

 

 

Die wöchentliche Arbeitszeit darf 12 Stunden nicht übersteigen.

Auf den Mindestlohn ist ebenfalls zu achten.

 

Bei Überschreiten der Wochenarbeitszeit wird ein normaler Lohn bzw. Gehalt

mit sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen 

angenommen. Es handelt sich dann nicht mehr um einen Aushilfslohnjob.

 

Es wird angeraten neue Verhandlungen und neue Verträge mit dem Personal

abzuschließen, wenn dies bei Ihnen zutreffen sollte.

 

 

(06.02.2014)